
Wichtiger Hinweis:
Elektronische Patientenakte (ePA)
Liebe Eltern,
wenn Ihr Kind gesetzlich versichert ist, dann hat es automatisch eine elektronische Patientenakte.
Ab sofort stellen wir Daten aus der aktuellen Behandlung in diese elektronische Patientenakte (ePA) ein, dazu sind wir gesetzlich verpflichtet.
Wir möchten Sie außerdem darüber informieren, dass Sie das Recht auf Widerspruch haben. Das ist gut zu wissen, vor allem wenn es um besonders sensible Informationen geht. Sollten Sie eine Übertragung dieser Daten in die elektronische Patientenakte nicht wünschen, sprechen Sie uns bitte an.
Bei Fragen rund um Ihre elektronische
Patientenakte hilft Ihnen Ihre Krankenhasse unter der Adresse:
www.gematik.de/versicherte/epa-app weiter.
Ergänzende Informationen zur ePA finden Sie auf den Seiten des
Hessischen Datenschutzes und auf der
Plakat-Präsentation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung.
Wichtiger Hinweis:
RSV-Prophylaxe bei Neugeborenen und Säuglingen
Liebe Eltern,
die RSV-Impfung (Prophylaxe zum Schutz von Säuglingen vor schweren Atemwegserkrankungen) erfolgt während der RSV-Saison, die normalerweise von Oktober bis März dauert.
Wir bieten diese Prophylaxe für alle Säuglinge, die ab dem 1. April 2025 geboren wurden, in unserer Praxis an.
Impfbeginn ist der 1. Oktober 2025.
Der Impfstoff wird (für die ab dem 1. April 2025 geborenen Säuglinge) von den Krankenkassen übernommen.
Gern können Sie einen Termin vereinbaren oder Fragen zur Impfung stellen.
Ausführliche Informationen finden Sie auch beim Bundesministerium für Gesundheit oder auf den Seiten des Robert Koch Instituts.
Ihr Kinderarztpraxisteam